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1 самовольный захват
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2 самовольный захват
adjlaw. eigenmächtige Besitzergreifung, eigenmächtige Wegnahme
См. также в других словарях:
Pfändung — Pfändung, 1) die erlaubte eigenmächtige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache (z.B. von Thieren) bei widerrechtlichen Beschädigungen auf Grundstücken u. bei Besitzstörungen von Seiten desjenigen, welcher den Schaden leidet od. damit bedroht… … Pierer's Universal-Lexikon
Entwendung — Entwendung, die eigenmächtige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Die E. ist die Grundlage des Diebstahls (s.d.); nicht jede E. aber ist als Diebstahl zu betrachten, indem es mehrere Fälle gibt, in denen eine criminelle Bestrafung der E.… … Pierer's Universal-Lexikon
Selbsthilfe — eigenmächtige Rechtssicherung oder verwirklichung, nur ausnahmsweise zulässig. Nach § 228 BGB ist als S. die Wegnahme, Zerstörung oder Beschädigung einer fremden Sache, die Festnahme eines fluchtverdächtigen Schuldners oder die Brechung des… … Lexikon der Economics
Pfändung [1] — Pfändung heißt die Beschlagnahme fremder beweglicher Sachen zum Zweck der Sicherung und Deckung einer Forderung. Die gerichtliche P. ist eine Art der Zwangsvollstreckung (s. d.) und setzt voraus, daß eine solche zulässig ist. Die P. erfolgt in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Selbsthilfe — Selbst|hil|fe [ zɛlpsthɪlfə], die; : das Sich selbst Helfen (ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe): in der Notwehr griff, schritt er zur Selbsthilfe; Entwicklungshilfe soll eine Hilfe zur Selbsthilfe sein; sie haben ihr gesamtes Haus in Selbsthilfe … Universal-Lexikon
Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… … Pierer's Universal-Lexikon
Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… … Pierer's Universal-Lexikon
Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Leibeigenschaft — Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen.[1] Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften zur… … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia